Die Erstanamnese/Erstberatung dauert in der Regel mindestens 2 Stunden. Die Kosten dafür betragen ab 120,- Euro.
Für Folgebehandlungen (Akupunktur, Ernährungsberatung, Beratung zu naturheilkundlichen Mitteln und Verwendung chinesischer Kräuter) müssen Sie ein Stundenhonorar ab 60,- Euro einplanen für chronische Behandlung, für Akutbehandlung (Schmerzbehandlung) ab 40,- Euro.
Die genaue Honorarvereinbarung erfolgt im Behandlungsvertrag.
Hinweis: Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb in der Regel keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.
Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen.
Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch des Heilpraktikers ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.